Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Fraunberg folgende Änderungssatzung für die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Fraunberg, Anstalt des öffentlichen Rechts:
§ 1
§ 2 Abs. 1 wird um folgenden Punkt ergänzt und erhält folgende Fassung:
d. Errichtung des neuen Recyclinghofes.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, 09.04.2025
Hans Wiesmaier
Erster Bürgermeister