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Protokoll der Gemeinderatssitzung am 03.09.2024
Gemeinde Eußenheim - Bürgermeister
02.10.2024, 10:05

Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete um 19:30 Uhr die 12. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.

 

1

Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 30.07.2024

 

Über das Ratsinformationssystem wurde dem Gemeinderat die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 30.07.2024 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.

 

                                                             

2

Beratung und Beschluss über den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 928/25, "Am Buchenweg 9" in Eußenheim

 

Die Eigentümer des Baugrundstückes Fl.Nr. 928/25, "Am Buchenweg 9" in Eußenheim planen auf dem Grundstück den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dohle“. Sie beantragen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Baugrenze. Die Terrasse soll im östlichen Bereich die Baugrenze überschreiten. Die Überschreitung beträgt 2,80 m auf einer Länge von 5,50 m zzgl. 0,50 m Dachüberstand. Durch diese Maßnahme werden die Schallschutzanforderungen gemäß dem Bebauungsplan - Dohle - erfüllt, sodass die Terrasse im Schallschatten angeordnet ist. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Erster Bürgermeister Achim Höfling informierte, dass es sich hierbei um die erste Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dohle“ im Neubaugebiet „Am Buchenweg“ handeln würde. Grundsätzlich sind Befreiungen eher bei älteren Bebauungsplänen üblich, die nicht mehr in allen Punkten modernen Bauweisen entsprechen, bei relativ „jungen“ Bebauungsplänen (Inkrafttreten hier: Ende 2016) seien solche Anträge kritischer zu sehen.

In einer kurzen Diskussion stellt sich jedoch heraus, dass der Gemeinderat diese beantragte Überschreitung der Baugrenze als unproblematisch empfindet.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat bewilligt den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 928/25, "Am Buchenweg 9" in Eußenheim mit der beantragten Befreiung.

 

Mehrheitlich beschlossen                 Ja 13  Nein 1 

 

 

3

Beratung und Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses und Erweiterung eines bestehenden Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 845, "Am Mühlrain 5" in Eußenheim

 

Die Eigentümer des Baugrundstückes Fl.Nr. 845, „Am Mühlrain 5“ in Eußenheim planen auf diesem Grundstück die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und die Erweiterung eines bestehenden Carports. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Mühlrain“.

Es werden zwei Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt und wie folgt begründet:

1.  Überschreitung der Baugrenze durch die geplante Carporterweiterung und das Wohnhaus in Richtung Süden um ca. 2,00 m. Begründung: Das geplante Wohnhaus soll in die Gebäudeflucht der bestehenden Bebauung ausgerichtet werden.

2.  Überschreitung der Höheneinstellung um ca. 90 cm. Begründung: Um eine ausreichende Belichtung der Aufenthaltsräume (Kinderzimmer) im Untergeschoss gewährleisten zu können, sei diese Überschreitung erforderlich.

Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss:

 

Nach kurzer Beratung stimmt der Gemeinderat für den Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses und die Erweiterung eines bestehenden Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 845, „Am Mühlrain 5“ in Eußenheim mit den beantragten Befreiungen.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 14  Nein 0 

 

 

4

Beratung und Beschluss über den Bauantrag zur Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in ein Einfamilienhaus, Anbau eines Windfangs und Vergrößerung der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3884, "Mühlweg 1" in Eußenheim.

 

Der Eigentümer des Baugrundstückes Fl.Nr. 3884, „Mühlweg 1“ in Eußenheim plant die Umwandlung des Mehrfamilienhauses in ein Einfamilienhaus, Anbau eines Windfangs und Vergrößerung der Garage auf dem Grundstück.

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Bahnhofsiedlung“. Er beantragt zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:

1. Windfang: Es ist der Anbau eines Windfangs geplant, der über die Baugrenze hinausgeht.

2. Garage: Die geplante Garage wird vergrößert und so über die festgelegte Baugrenze hinaus gebaut.

Die Befreiungen wurden wie folgt begründet: „Die Anpassung des Wohngebäudes und der Garage resultiert aus den moderneren, zeitgemäßen Ansprüchen an das Wohnen.“

Aus Sicht der Verwaltung wären die Befreiungen möglich. Der direkte Nachbar hat bereits auf selber Höhe einen Windfang und da die Garage nach hinten verlängert werden soll, ist sie von der Straße aus nicht einsehbar. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt nach kurzer Beratung für den Bauantrag auf Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in ein Einfamilienhaus, Anbau eines Windfangs und Vergrößerung der Garage mit den beantragten Befreiungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3884, „Mühlweg 1“ in Eußenheim.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 14  Nein 0 

 

 

5

Tätigkeitsbericht des Gemeindeförsters für das Forstjahr 2023/24 sowie Beratung und Beschluss über den Jahresbetriebsplan 2024/25

 

Revierförster Ralf Schmidl berichtete über den Verlauf des Forstjahres 2023/24, stellte den Jahresbetriebsplan für das am 1. Oktober beginnende Forstjahr 2024/25 vor und beantwortete alle Fragen des Gremiums.

 

Ablaufendes Forstjahr 2023/2024 und Jahresbetriebsplan 2024/25

 

jährlicher Hiebsatz laut Forstwirtschaftsplan

7.500 fm

Soll (seit 2023 laut Forstwirtschaftsplan)

14.500 fm

Ist   (seit 2023)

11.764 fm

Differenz         

2.736 fm

geplanter Hiebsatz 2024/2025

3.360 fm

 

Grundsätzlich stehen gemäß Forstwirtschaftsplan 2.736 fm zum Holzeinschlag zur Verfügung. Revierförster Ralf Schmidl erklärte jedoch, dass der Plan für kommendes Forstwirtschaftsjahr 2024/25 vorsieht, etwas mehr Holz einzuschlagen und zwar 3.360 fm. So kann wieder Brennholz angeboten und verkauft werden. An dieser Stelle betonte er, dass die Entscheidung im letzten Jahr, nur Schadholz einzuschlagen und keinen planmäßigen Holzeinschlag vorzunehmen, sich aus forstwirtschaftlicher Sicht bewährt hat. Auch hat er in der Bevölkerung Zuspruch hierfür erhalten, da die getroffene Entscheidung zeigte, dass die Gemeinde nicht nur wirtschaftlich motiviert handelt, sondern dass ihr die Nachhaltigkeit ihres Waldes wichtig ist. 

 

1.    Geplante Ausgaben für Pflanzungen und Kulturpflege 2024/25

 

Pflanzen- und Saatgutankauf 14.150 Pflanzen

(für die Aufforstung von 5 ha)

18.005 €

Pflanzungskosten durch Unternehmer

14.500 €

Kultursicherung durch Unternehmer

20.000 €

Schutz der Kulturen (Zaunbau)

14.000 €

Summe

66.505 €

 

Da nicht absehbar ist, was die Zukunft bringt, wird die Pflanzauswahl breit gestreut. Außerdem werden bei der Pflanzbeschaffung schon etwas größere Pflanzen gewählt. Einen beachtlichen Anteil (9500 Pflanzen) der Pflanzen- und Saatgutankäufe werden Spitzahorn, Traubeneiche, Küstentanne und Weißtanne verzeichnen. An dieser Stelle erkundigte sich Gemeinderat Marco Zankl ob hierfür Förderungen in Anspruch genommen werden, da es Förderungen für Pflanzenneubeschaffungen gebe. Laut Revierförster Ralf Schmidl werden ca. 60 % der Pflanzen- und Saatgutankäufe gefördert. Mehrere Gemeinderäte erkundigten sich, mit wie viel Schadholz, auch im Hinblick auf die Kiefer, in den nächsten Jahren zu rechnen ist und wie viel Neupflanzungen ungefähr nötig sein werden. Laut Revierförster Ralf Schmidl kann hier mit ca. 1000 m3 Fichtenholz gerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren 15 ha neubepflanzt werden müssen. Gemeinderat Marco Zankl schlug vor, darüber nachzudenken, diese 1000 m3 Fichte bereits jetzt schon einzuschlagen und nicht zu warten, bis es zu Schadholz wird. So könnten eventuell höhere Einnahmen generiert werden als wenn es dann Schadholz ist. Dieser Vorschlag fand große Zustimmung. Revierförster Ralf Schmidl bekam den Auftrag, den Markt zu beobachten und zu gegebener Zeit, wenn der Preis gut ist, auf die Verwaltung zuzukommen, damit dieses Thema in der Gemeinderatssitzung behandelt und beschlossen werden kann. 

Die Pflanzungs- und Kultursicherungsarbeiten werden zu einem großen Teil an externe Unternehmer vergeben, da die Holzernte mit eigenem Personal durchgeführt wird und die eigenen Kapazitäten für die Pflanzungen und die die Kultursicherung (Ausgrasen) nicht ausreichen.

                                              

2.    Wegebau, Wegeinstandsetzung und Wegeinstandhaltung

 

Wegebau Kohlplatte

25.000 €

Wegeinstandsetzung verschiedene Waldorte

100.000 €

Wegeinstandhaltung alle Forststraßen

(Jährliche Wege- und Bankettpflege)

10.000 €

Summe

135.000 €

 

1. Bürgermeister Achim Höfling schlug vor, die Position Wegeinstandsetzung in Höhe von 100.000 € noch einmal gesondert zu thematisieren und zu beschließen, damit die notwendigen Wegemaßnahmen im Wald mit denen in der restlichen Flur zusammen betrachtet und abgewogen werden können.

 

3.    Sonstige Ausgaben

 

Ankauf von Sprühfarbe, Treibstoff, MS-Öl, Schutzkleidung, Reparaturen etc.

15.000 €

Dienstleistungen Unternehmer

50.000 €

Lehrgänge und Weiterbildungen

2.000 €

Summe

67.000 €

 

Die geplanten Gesamtkosten für den Gemeindewald (ohne eigenes Personal) betragen somit 268.500 €. Die Einnahmen, die dem gegenüberstehen, können noch nicht genau beziffert werden. Revierförster Ralf Schmidl nimmt aber an, dass durch den Holzverkauf und die Förderungen ein Gewinn in Höhe von 100.000 € generiert werden könne.                   

                       

Brennholzpreise

Förster Ralf Schmidl schlägt folgende Preis für Brennholz vor. Sie basieren auf den Preisen, die die Industrie aktuell für entsprechendes Holz zahlt.

§  60 €/fm für Weichholz-Polter (5 €/fm weniger als 2023)

§  75 €/fm für Hartholz-Polter (10 €/fm weniger als 2023)

§  20 €/fm für Holz aus Kleinselbstwerbung mit mehr als 7 cm Durchmesser (wie 2023)

§  100 €/fm für Holz aus Kleinselbstwerbung mit weniger als 7 cm Durchmesser (wie 2023)

 

Gefälltes Holz mit einem Durchmesser von weniger als 7 cm muss nach den FSC-Vorgaben im Wald bleiben. Damit die Gemeinde die jährliche Förderung in Höhe von 134.000 € nicht riskiert, wird hierfür ein abschreckender Preis von 100 €/fm festgesetzt. Gemeinderat Thomas Reitz fragte, warum es beim Holz aus Kleinselbstwerbung keine Preissenkung gibt. Grund ist, dass es hier 2021 auch keine Preiserhöhung gab.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt für den vorgestellten Jahresbetriebsplan 2024/25 für den Gemeindeforst, jedoch vorbehaltlich für die Position Wegeinstandsetzung in Höhe von 100.000 €. Diese bedarf einer weiteren Entscheidung des Gemeinderates.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 14  Nein 0 

 

 

6

Information, Beratung und Beschluss über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Verkauf von CO2-Zertifikaten

 

Da die Gemeinde seit Jahren in ihrem Wald weniger Holz einschlägt als nachwächst, besteht die Möglichkeit, das so gespeicherte CO2 zertifizieren zu lassen und die Zertifikate zu verkaufen. Die Firma Ocell aus München bietet entsprechende Zertifizierungen an. Zwei Mitarbeiter stellten am 1. August 2024 dem Bürgermeister und dem Förster vor, wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen könnte. CO2-Zertifikate gibt es sowohl für den Vorratserhalt (= bestehenden Vorrat pflegen) als auch für den Vorratsaufbau (= zusätzlicher fm-Aufbau). Potentielle Käufer sind Unternehmen, die CO2-neutral sein wollen und ihre unvermeidlichen Emissionen anderswo ausgleichen müssen.

Zunächst würde eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, mit Hilfe derer herausgefunden wird, ob sich der Einstieg in die CO2-Zertifizierung für den Forst der Gemeinde Eußenheim überhaupt lohnt. Anschließend werden die relevanten Daten erhoben, was sehr aufwändig ist. Mit Hilfe dieser Daten können mehrere Projektszenarien erstellt werden, aufgrund derer der Gemeinderat dann entscheiden kann. Während der Projektlaufzeit erfolgt jährlich eine TÜV-Kontrolle. Die so geprüften Zertifikate können dann verkauft werden.

Die Firma Ocell geht aktuell von folgenden Kosten für 1.700 ha Wald aus:

§  Machbarkeitsstudie (Pauschalbetrag): einmalig 5.000 €

§  Datenerhebung und Erstellung von Projektszenarien: einmalig 40 - 50.000 €

§  TÜV-Kontrollen: jährlich 8.500 €

§  Verkauf der CO2-Zertifikate: 15 % Kommission

Für unseren Wald hält die Fa. Ocell zwei bis drei Tonnen CO2-Speicherung pro Hektar und Jahr über das vorgeschriebene Maß hinaus für realistisch. Bei einer Waldfläche in Höhe von 1.700 ha entspricht dies 3.400 – 5.100 tCO2/Jahr. Der aktuelle Zertifikatspreis beträgt 50 €/t CO2. Somit wird ein möglicher Erlös in Höhe von 170.000 € – abzüglich 15 % Kommission – in Aussicht gestellt. Allerdings schwankt der Zertifikatspreis sehr stark, sodass diese Summe keineswegs garantiert ist. Dennoch könnte sich das Ganze gemäß den Kosten- und Erlösprognosen der Fa. Ocell bereits nach dem ersten Jahr amortisiert haben.

Der Gemeinderat ist sehr interessiert an dem vorgestellten Projekt. Mehrfach kam die Frage auf, ob sich die Gemeinde durch dieses Projekt einschränken würde. Revierförster Ralf Schmidl erklärte, dass dies nicht der Fall sei. Durch das Projekt gäbe es lediglich etwas mehr administrativen Aufwand für den Revierförster.

Zweiter Bürgermeister Markus Bähr bat Revierförster Ralf Schmidl um seine persönliche Einschätzung zu diesem Projekt. Ralf Schmidl ist von diesem Projekt sehr angetan. Er erklärte, dass dieses Projekt dem Gemeindewald überhaupt nicht schaden würde und dass es auf die Vorgehensweise der Forstbewirtschaftung keinen Einfluss habe. Durch dieses Projekt können zusätzliche Einnahmen generiert werden. Dies empfindet er als sehr erfreulich.

Erster Bürgermeister Achim Höfling wies einschränkend jedoch darauf hin, dass die Kosten- und Erlösprognosen von der Fa. Ocell aufgestellt wurden. Wie realistisch diese seien, könne von keinem im Gremium beurteilt werden.

Auf eine Frage von zweitem Bürgermeister Markus Bähr hin erklärte Förster Ralf Schmidl, dass noch keine Erfahrungswerte zu diesem Projekt gibt, da es erst seit 2020 existiert. Vereinzelt gibt es Erfahrungsberichte von privaten Waldbesitzern, die solche CO2-Zertifikate verkaufen. Diese seien bislang positiv ausgefallen.

Gemeinderätin Juliane Scheuner erkundigte sich, wie es sich verhält, wenn aus irgendeinem Grund einmal mehr Holz eingeschlagen werden muss, als ursprünglich geplant war und ob es neben der Fa. Ocell noch weitere Firmen für solche Projekte gibt. Es sei dann so, dass weniger CO2 gespeichert werde und somit die Einnahmen durch den Zertifikatsverkauf ebenfalls geringer ausfallen würden. Es gebe insgesamt drei Firmen, die solche Projekte durchführen. Die Kosten, die mit der Zertifizierung verbunden sind, seien bei allen drei Firmen relativ gleich hoch.

Erster Bürgermeister Achim Höfling bot an, die Fa. Ocell in eine kommende Gemeinderatssitzung einzuladen, um sich noch genauer zu informieren. Der Gemeinderat hält das allerdings nicht für nötig um die Entscheidung über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zu treffen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur CO2-Zertifizierung bei der Fa. Ocell.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 14  Nein 0 

 

 

7

Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen bei der Starkregenvorsorge

 

Am 29.08.2024 fand im Rathaus ein Treffen mit Vertretern der Jagdgenossenschaften und des Gemeinderats aus allen Ortschaften der Gemeinde statt. Dabei wurden die zahlreichen Vorschläge zur Starkregenvorsorge aus den Flurgängen, welche im Juni stattgefunden haben, nach Aufwand, Bedeutung und Dringlichkeit geordnet. Zuerst entschied ein Team aus jeder Ortschaft bei jeder Maßnahme, ob sie mit vertretbarem Aufwand vom Bauhof durchgeführt werden kann, ob eine Vergabe in Betracht kommt, oder ob sie so umfangreich und teuer ist, dass sie nur mit externer Förderung und Expertise umgesetzt werden kann. Innerhalb dieser Gruppen wurden die Maßnahmenvorschläge pro Ort dann nach Dringlichkeit sortiert. Anschließend versuchten die Teilnehmer je eine Gesamtliste für die ganze Gemeinde zu erstellen.

Erster Bürgermeister Achim Höfling berichtete, dass dieses Treffen sehr produktiv und sinnvoll war. Die Vorschläge seien nun durchdacht priorisiert. Jetzt ginge es um die Umsetzung dieser Maßnahmen. Auch wenn im aktuellen Haushaltsplan kein Geld für sie vorgesehen sei, sollte mit der Maßnahmenumsetzung nicht bis zum Inkrafttreten des nächsten Haushaltsplanes gewartet werden. Er schlug deshalb vor, in der heutigen Sitzung eine Verfügungsmasse für die Starkregenvorsorge-Maßnahmen festzulegen, über deren Verwendung dann eine Gruppe aus ausgewählten Gemeinderäten mit Hilfe der erarbeiteten Listen zeitnah entscheiden solle. Als Mitglieder dieser Gruppe schlug er je einen „flurnahen“ Gemeinderat pro Ortsteil vor (Florian Hoßmann, Markus Bähr, Michael Sauer, Georg Niklaus, Marco Zankl & Daniel Lambrecht), dazu den ersten Bürgermeister, Revierförster Ralf Schmidl sowie Bauhofleiter Andreas Schultheiß.

Als Verfügungsmasse schlägt erster Bürgermeister Achim Höfling vor, 50.000 € bereitzustellen und erläutert wie er auf diese Summe kommt. In der Gemeinderatssitzung am 30.07.2024 wurde darüber nachgedacht ein gefördertes Sturzflutrisikomanagement-Konzept erstellen zu lassen, bei dem der Eigenanteil der Gemeinde ca. 45.000 € betragen hätte. Das Gremium einigte sich damals darauf, dieses Geld eher für Maßnahmen auszugeben, anstatt in die Erstellung eines Konzeptes. Zudem könnten 10.000 €, die für den Bau eines Waldweges vorgesehen waren, in die Verfügungsmasse mit einfließen.

Zu diesem Thema beriet der Gemeinderat ausgiebig. Unter anderem erkundigte sich Gemeinderat Thomas Obert, ob die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen beziffert werden können. Dies ist nicht der Fall. Dafür müsste man für jede Maßnahme Angebote oder Kostenschätzungen von Unternehmen einholen. Mehrere Stimmen plädierten dafür, nicht mehr zu viel Zeit verstreichen zu lassen, sondern dringend mit den Umsetzungen zu beginnen. Die Mitarbeiter des Bauhofes sind bereits für die Starkregenvorsorge unterwegs. Es wurden schon mehrere Arbeiten erfolgreich getätigt. Gemeinderat Florian Hoßmann fragte nach, ob die Verfügungsmasse in Höhe von 50.000 € die Arbeiten, die vom Bauhof getätigt werden, mit umfassen sollen. Die vorgeschlagene Verfügungsmasse in Höhe von 50.000 € sei nur für externe Dienstleistungen gedacht. Zweiter Bürgermeister Markus Bähr und Gemeinderat Thomas Reitz wiesen darauf hin, dass 50.000 € schnell ausgegeben sind. Bei den kommenden Haushaltsberatungen sollte das Thema Starkregenvorsorge daher eine Rolle spielen, sowie auch im mittelfristigen Finanzplan berücksichtigt werden.

Erster Bürgermeister Achim Höfling berichtete, dass er mit Kämmerin Petra Möhres bereits über die Verfügungsmasse in Höhe von 50.000 € gesprochen hat. Laut ihr ist es grundsätzlich möglich 50.000 € bereitzustellen, auch wenn diese Summe im aktuellen Haushaltsplan nicht vorgesehen ist, solange die Gelder an anderer Stelle eingespart werden. Der Gemeinderat ist sich einig, dass mit dem Beginn der Maßnahmenumsetzungen zeitnah begonnen werden sollte, auch wenn es mit viel Zeit und hohen Kosten verbunden sein wird. Wenn das Thema vernachlässigt werden würde, würde es später einmal noch viel mehr Zeit und viel mehr Geld in Anspruch nehmen. Der Bevölkerung sollte bewusst sein, dass der Bauhof nun verstärkt Maßnahmen zur Starkregenvorsorge umsetzt und somit andere Bauhoftätigkeiten an Priorität verlieren.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt sofort 50.000 € für Maßnahmen zur Starkregenvorsorge zur Verfügung zu stellen. Über die konkrete Verwendung entscheidet eine Arbeitsgruppe des Gremiums gemeinsam mit Bürgermeister, Bauhofleiter und Revierförster.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 14  Nein 0 

 

 

8

Beratung und Beschluss über einen erneuten Zuschussantrag des Sportvereins Obersfeld für den Umbau seines Sportheims „Am Waldsportplatz“

 

Mit Schreiben vom 16.01.2024 beantragte der SV Obersfeld einen Zuschuss für den geplanten Umbau seines Sportheims. Die geplanten Kosten für die Sanierung der Sanitärräume (Duschen, WCs), der Schiedsrichterkabine sowie des Dachs des Sportheims beliefen sich auf 45.000 €, woraufhin der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.02.2024 einen Zuschuss in Höhe von 4.500 € beschloss.

Inzwischen sind die Baumaßnahmen abgeschlossen, die finalen Kosten beliefen sich letztlich auf 90.000 €. Daher hat der SVO eine Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses beantragt. Typischerweise beteiligt sich die Gemeinde bei solchen Baumaßnahmen mit 10 % der Investitionskosten. Dies wären im vorliegenden Fall 9.000 €.

In einer kurzen Beratung erinnerte Gemeinderat Thomas Obert auch an die Vorlage des Verwendungsnachweises, da so der finale Zuschuss festgesetzt werden kann. An dieser Stelle bat zweiter Bürgermeister Markus Bähr im Allgemeinen alle Vereine darum, der Gemeinde realistische Kostenschätzungen zu nennen, wenn Zuschüsse beantragt werden. Denn dies sei für die Gemeinde sehr relevant aufgrund der prozentualen Zuschussregelung. Auch für die Außenwirkung sei es von Vorteil, wenn die Kostenschätzungen sich mit den tatsächlichen Kosten weitestgehend decken. Gemeinderätin Juliane Scheuner wies darauf hin, dass dies bei Sanierungen oft nicht so leicht sei, weil es da während der Bauphase immer wieder zu Überraschungen kommt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt für eine Erhöhung des Zuschusses für den Umbau des SVO-Sportheims „Am Waldsportplatz“ von 4.500 auf maximal 9.000 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 14  Nein 0 

 

 

9

Informationen aus der Verwaltung

 

Grundschule Kirchenburg

Erster Bürgermeister Achim Höfling zeigte Bilder von den kürzlich erledigten Arbeiten. Während der Sommerferien wurden zahlreiche Restarbeiten erledigt: Die Garderoben wurden montiert, außerdem ist die Treppe, die von der Hagstraße zur Schule führt, nun fertig. Der Parkettboden im Erdgeschoss wurde nochmals eingelassen. Im 1. Obergeschoss wurden Türen ausgetauscht, sowie die Türstopper montiert.

In der vergangenen Sitzung wurde moniert, dass die Tür zum Behinderten-WC schwer und nach außen aufgeht. Erster Bürgermeister Achim Höfling brachte in Erfahrung, dass diese Türe nach außen aufgehen muss, das sei so vorgeschrieben. Ein Elektroantrieb wäre möglich, ist aber nicht vorgeschrieben. Die Obertürschließer müssen an zahlreichen Türen im Haus nochmal nachgestellt werden, damit sie leichter aufgehen. Da gehört auch die Tür zur Behindertentoilette dazu.

An dieser Stelle erklärte Gemeinderat Thomas Reiz, dass er die Obertürschließer an sich als nicht behindertengerecht empfindet.

 

Erster Bürgermeister Achim Höfling berichtete ferner, dass in einem Klassenzimmer im 2. Obergeschoss Wasser aus der Decke tropft (ca. ein Tropfen pro Minute). Offensichtlich handelt es sich dabei um Wasser, das beim Starkregen am 3. Mai 2024 in den Hohlraum der Betondeckenelemente gelaufen ist und bis heute tropfenweise entweicht. Die ausführende Firma hat bereits im Mai baulich sichergestellt, dass in Zukunft bei Starkregen derartige Probleme nicht mehr auftreten können. Daher wurden zu Beginn der Sommerferien zwei Gipsdeckenelemente entfernt, damit das Wasser vollständig abtropfen kann, ohne dass sich die Decke damit vollsaugen kann. Gemeinderat Florian Hoßmann schlägt vor, in das Loch der Betondecke eine Kamera einzuführen. So könnte sich die Situation einmal von Innen angesehen werden.

 

Fulda-Main-Leitung (Stromtrasse P43)

Die Bundesnetzagentur hat am 20.08.2024 den Tennet-Trassenvorschlag mit einem Kilometer Breite bewilligt. Bereits am 31.08.2024 hat Tennet den Antrag auf Planfeststellung eingereicht, in dem ein konkreter Stromleitungsverlauf vorgeschlagen wird. Im Gemeindegebiet soll die bestehende Stromleitung, die von Gambach kommend zwischen Eußenheim und Aschfeld ins Werntal läuft, einige hundert Meter nach Süden verlegt werden, damit die neue Leitung an die bestehenden Strommasten angebracht werden kann. Am 12.09.2024 findet zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung für Mandatsträger statt, an welchem Erster Bürgermeister Achim Höfling teilnehmen wird.

 

Wasserwerk Hundsbach

Die 35 Jahre alte Pumpe in Brunnen III wurde ausgetauscht. Zudem fand dort eine Kamerabefahrung statt. Diese Maßnahmen wurden getätigt, damit während der bevorstehenden Sanierung des Brunnens II die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.

 

Asylbewerber-Unterkunft des Landkreises in der Langgasse in Eußenheim

Seit dem 6. August 2024 wird das Wohnhaus in der Langgasse 17 in Eußenheim vom Landkreis als Asylbewerber-Unterkunft genutzt. Das Anwesen umfasst das Wohnhaus mit zwei identisch geschnittenen Wohnungen, einen Hof sowie einen überdachten, großzügigen Balkon. Jede Wohnung hat drei Zimmer in Kinderzimmergröße (ausgestattet mit je zwei Betten und einem Schrank), ein Wohnzimmer (ausgestattet mit vier Betten und Schrank), eine Küche mit Esstisch, ein Bad und ein Gäste-WC. Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende Unterkunft für Asylbewerber, bis über deren Asylantrag entschieden ist. Inzwischen wohnen dort 18 Männer aus Afghanistan, die zwischen 19 und 26 Jahre alt sind. Maximal können in dieser Unterkunft 20 Bewohner unterkommen. Erster Bürgermeister Achim Höfling berichtet von einem spontanen Besuch, den er dort abgestattet hat. Er hat dort alles sehr ordentlich vorgefunden. Der Vermieter dieser Unterkunft kommt fast täglich in die Unterkunft und schaut nach, ob alles in Ordnung ist. Am 19. September 2024 findet ein Kennenlern-Abend im Pfarrheim in Eußenheim statt, bei welchem die Möglichkeit besteht, die neuen Bewohner kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen.

 

Neuer Mannschaftsbus für Freiwillige Feuerwehr Bühler

Am 12.08.2024 hat die Freiwillige Feuerwehr Bühler den Mannschaftsbus der Freiwilligen Feuerwehr Schwebenried übernommen.

 

Feuerwehrhaus-Anbau in Bühler

Für den Feuerwehrhaus-Anbau in Bühler liegen mittlerweile zwei Architekten-Kostenschätzungen vor. Sie liegen bei 180.000 € bzw. 250.000 €. Dies seien Beträge, die sich die Gemeinde nicht leisten könne. Daher wird nun nach Alternativen gesucht. Die beiden Architektenschätzungen fallen so hoch aus, da die Planungen die Vorgaben einhalten, welche erforderlich sind, damit das Bauvorhaben förderfähig ist. Diese Vorgaben (10 x 4,5 m groß, Tor: 3,6 x 4 m plus 10 m Fläche vor Gebäude) sind jedoch überdimensioniert für den eigentlichen Zweck. Daher könne man überlegen auf die Förderung zu verzichten und lediglich einen Anbau zu errichten, der den eigentlichen Zweck erfüllt.

 

Kirche Eußenheim: Sturmschäden am Turm und am Dach

Durch die Fa. Hammer fand eine Drohnenbefliegung statt um die Sturmschäden genauer zu identifizieren. Die Eigentumsverhältnisse der Kirche Eußenheim sind etwas kompliziert, wodurch die Frage der Kostenübernahme bzgl. der Schadensbehebung ebenfalls etwas erschwert wird. Die Kirche gehört der Pfarrgemeinde, der Kirchturm der Gemeinde. Es ist ein Besprechungstermin mit der Gemeinde, der Pfarrgemeinde und der Versicherung über das weitere Vorgehen geplant.

 

Rekord aus der Gemeindekasse: größte Einzelüberweisung

Die erste Rate für den Glasfaserausbau wurde am 1. August 2024 an die Telekom überwiesen. Die Summe von 985.000 € stellt die größte einzelne Überweisung dar, die je von der Gemeindekasse ausging. Probleme mit der Liquidität der Gemeinde gab es dadurch jedoch nicht, denn durch geschickte Absprachen ging die entsprechende Förderung in Höhe von 90 Prozent (= 886.500 €) bereits einen Tag vorher auf das Gemeindekonto ein.

 

Bushaltestelle in Hundsbach

Im Rahmen einer Aktion des OGV Hundsbach haben Kinder aus Hundsbach und Obersfeld die Bushaltestelle in Hundsbach mit einem Gemälde toll gestaltet.

                       

 

10

Verschiedenes

Gemeinderat Florian Hoßmann beschwerte sich, dass das Schnittgut immer noch in den Regenrückhaltebecken „Am Buchenweg“ in Eußenheim liegt. Das sollte schon längst abgefahren werden. Die Verwaltung hat dies schon mehrmals bei der ausführenden Firma moniert – und wird es erneut tun.

Gemeinderätin Juliane Scheuner erkundigte sich nach der Böschung an der Verbindungsstraße zwischen Aschfeld und Heßlar, die durch den Starkregen am 2. Mai abgeschwemmt wurde. Es wurden Angebote von zwei Firmen angefragt. Mittlerweile wurde eine Firma mit den Arbeiten beauftragt.

Gemeinderat Marco Zankl findet es sinnlos, dass in Hundsbach Wege hergerichtet wurden, wo in der Zukunft Windräder hingestellt werden. Er ist der Meinung, dass man dieses Geld an anderer Stelle sinnvoller hätte einsetzen können.

Gemeinderat Mathias Binner erkundigte sich, wer die Fräßarbeiten in Eußenheim am First, in der Gegend des Steinplatzes der Siebener gemacht hat. Diese Arbeiten wurden von der Jagdgenossenschaft beauftragt. Er wies daraufhin, dass die Gräben dabei nicht gesäubert wurden. Außerdem fragte er nach, in wessen Zuständigkeitsbereich (Bahn oder Gemeinde) der Weg bei der Bahndurchführung am Radweg zwischen Eußenheim und Gössenheim fällt. Durch den Starkregen wurde dort ein Acker abgeschwemmt. In der Gegend dort habe er schon einen Schacht gesäubert, es sind jedoch noch weitere Nacharbeiten aufgrund des Starkregens nötig, wozu ein Bagger benötigt wird. Der Teil des Weges, der sich in der Gemarkung Eußenheim befindet, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Eußenheim. 

Um 21:32 Uhr schloss erster Bürgermeister Achim Höfling die Sitzung. An die öffentliche Sitzung schloss sich diesmal kein nicht-öffentlicher Sitzungsteil an.       


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