Am 13. Februar 2025 hat die Bundenetzagentur den Planfeststellungsbeschluss nach §24 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für den Abschnitt C2 erlassen. In der Folge beginnen ab der kommenden Woche (KW 13) erste bauvorbereitende Maßnahmen für die offenen Verlegungen (Grabenbau) und der geschlossenen Verlegung (i.R. Spülbohrung) im Gemeindegebiet Leuchtenberg. Zu diesen bauvorbereitenden Maßnahmen gehören u.a. Vermessungs- und Vergrämungsarbeiten (z.B. Aufstellen von Flatterbändern).
Die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Tiefbauarbeiten umfassen im Wesentlichen Arbeiten, wie Baufeldfreimachung, Baustelleneinrichtung und Grabenaushub sowie die Verlegung der Schutzrohre. Zudem werden die erforderlichen Zuwegungen genutzt, um zum Baufeld zu gelangen.
Die von den Maßnahmen betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten werden ebenfalls schriftlich über den Beginn informiert.
Alle Maßnahmen starten vorbehaltlich der Zustimmung der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten.
Die SuedOstLink-Baustellen stellen aufgrund laufender Bauarbeiten eine Gefahrenzone dar. Das Betreten der Baustellenflächen durch unbefugte Personen ist daher strengstens untersagt.
Wir bitten daher um Beachtung der Bekanntmachung der TenneT.