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Berichtigung zum letzten Artikel zur Thematik „Lärmschutzverordnung“ im gemeindlichen Mitteilungsblatt
Gemeinde Tegernheim
21.10.2024, 15:49

Im letzten Mitteilungsblatt der Gemeinde Tegernheim (3. Ausgabe des Jahres 2024) findet sich auf Seite 10 eine falsche zeitliche Angabe bezüglich der Lärmschutzverordnung.

 

Die Ruhezeiten am Samstag sind weiterhin und damit unverändert zwischen 12:00 – 14:00 Uhr und von 17:00 bis 22:00 Uhr (und beginnen nicht erst wie angegeben ab 19:00 Uhr!).

 

Wir bitten diese Falschinformation zu entschuldigen und weisen darauf hin, dass die 2012 in Kraft getretene Lärmschutzverordnung der Gemeinde Tegernheim weiterhin gültig ist.

 

https://www.tegernheim.de/media/4272/laermschutzverordnung.pdf


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