Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen (auch auf Plätzen und Innenhöfen) keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen.
https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/presse/archiv24/allgemein/silvester20-12-24.htm