Einspeiseleistung von Erneuerbare Energien Anlagen müssen reduziert/abgeschalten werden!!
Nach einer Aufforderung durch den Übertragungsnetzbetreiber müssen heute Leistungsreduzierungsmaßnahmen von Erneuerbare Energien Anlagen vorgenommen werden.
Durch zu hohe Eispeisungen von Erneuerbare Energien Anlagen in das vorgelagerte Netz der ÜZW Netz AG müssen Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 des EnWG durchgeführt werden.
Aufgrund der zu erwarteten Witterung wird auch die nächsten Tage damit gerechnet, dass weitere Maßnahmen im Netzgebiet der ÜZW nötig werden. Die Wiederherstellung der regulären Einspeisungsmöglichkeit, voraussichtlich am späten Nachmittag, wird sobald dies wieder möglich ist, vorgenommen.
Die ÜZW Netz AG empfiehlt jedem Anlagenbetreiber von Erneuerbaren Energien Anlagen, dass die Einspeiseanlage nach Aufhebung der Reduzierung durch den Betreiber der EE-Anlage auf Funktionalität kontrolliert wird. Sollte es zu Einschränkungen kommen, so verständigen Sie bitte den Errichter ihrer Anlage.