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Bundestagswahl - Beantragung von Briefwahlunterlagen
VG Marktheidenfeld f. Roden
15.01.2025, 14:01

Das Wahlbüro weist darauf hin, dass durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung steht. Deshalb empfiehlt das Wahlbüro vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal.


Nachfolgend die wichtigsten Infos zur Briefwahl: 

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden? 
Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis 2. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gescannt werden. 

Können die Briefwahlunterlagen schon vorher angefordert werden? 
Über den nachfolgenden Link können die Wahlunterlagen online bereits seit dem 13. Januar, angefordert werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgmarktheidenfeld/bsp_ewo_briefwahl/#/

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar, erfolgen. Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Das Wahlbüro rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel. 

 

Bei weiteren Fragen erreichen Sie das Wahlamt unter Tel.: 09391 6007-105 oder per E-Mail: Ordnungsamt@VGem-Marktheidenfeld.de.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!


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