
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2023 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 235 v.H. und für die Grundsteuer B auf 275 v.H. für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ist damit keine Änderung eingetreten.
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