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Zurückschneiden von Hecken & Bäumen
Gemeinde Engelthal
01.10.2024, 11:35

Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere auch bei unbebauten Grundstücken, werden gebeten, überhängende Äste und Zweige von Hecken, Bäumen und Sträuchern bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Diese Maßnahmen sind notwendig, damit der Durchgang für Fußgänger ungefährdet möglich ist. Besonders gefährlich ist es, wenn dadurch Verkehrszeichen und Straßenlampen verdeckt oder die Sicht im Einmündungsbereich von Straßen stark eingeschränkt ist.

Wir weisen darauf hin, dass dies auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege zu beachten ist. Entsprechend der Regelungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes muss über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mind. 4,5 m, damit auch größere Fahrzeuge (z.B. Müllabfuhr) ungehindert die Straße benutzen können und bei Geh- und Radwegen eine Durchgangshöhe von min. 2,5 m freigeschnitten werden.

Die Gemeinden werden eine Überprüfung des Rückschnittes vornehmen. Sollte der Rückschnitt nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, so behält sich die Gemeinde vor, diese Maßnahmen durchzuführen und dem Grundstückseigentümer in Rechnung zu stellen. Bei evtl. entstandenen Sachschäden oder gar Verletzungen kann der verantwortliche Grundstücksbesitzer unter Umständen zur Haftung herangezogen werden.


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