Nähere Informationen
Ihr Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 ist bei Ihnen eingegangen. Dazu möchten wir Ihnen folgende Informationen mitteilen: Diese Grundsteuerbescheide beruhen erstmals auf der neuen gesetzlichen Bewertungsmethode, die in Bayern zum Stichtag 01.01.2022 eingeführt wurde. Die Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER bzw. in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf vom Finanzamt Pfaffenhofen geschätzten Werten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Münchsmünster keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrags. Bei Nachfragen zum zugrunde liegenden Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte direkt schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an das Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm oder versuchen Sie es telefonisch unter folgender Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 307 000 77. Sofern sich an den Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer für das Jahr 2025 keine Änderungen ergeben, ist dieser Bescheid auch für die Folgejahre gültig. Änderungen Ihrer Bankverbindung können Sie über das SEPA-Lastschriftformular auf unserer Homepage vornehmen. Um die neuen Kontodaten jedoch korrekt einarbeiten zu können, senden Sie bitte das ausgedruckte Formular im ORIGINAL an uns zurück, da eine Erteilung per Mail oder Fax rechtlich nicht zugelassen ist. Weitere Infos zur Grundsteuer finden Sie unter: www.Grundsteuer.Bayern.de.
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Ihr Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 ist bei Ihnen eingegangen. Dazu möchten wir Ihnen folgende Informationen mitteilen: Diese Grundsteuerbescheide beruhen erstmals auf der neuen gesetzlichen Bewertungsmethode, die in Bayern zum Stichtag 01.01.2022 eingeführt wurde. Die Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER bzw. in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf vom Finanzamt Pfaffenhofen geschätzten Werten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Münchsmünster keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrags. Bei Nachfragen zum zugrunde liegenden Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte direkt schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an das Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm oder versuchen Sie es telefonisch unter folgender Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 307 000 77. Sofern sich an den Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer für das Jahr 2025 keine Änderungen ergeben, ist dieser Bescheid auch für die Folgejahre gültig. Änderungen Ihrer Bankverbindung können Sie über das SEPA-Lastschriftformular auf unserer Homepage vornehmen. Um die neuen Kontodaten jedoch korrekt einarbeiten zu können, senden Sie bitte das ausgedruckte Formular im ORIGINAL an uns zurück, da eine Erteilung per Mail oder Fax rechtlich nicht zugelassen ist. Weitere Infos zur Grundsteuer finden Sie unter: www.Grundsteuer.Bayern.de.
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