Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst- und Gartenbaues, die Förderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur. Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: 1. Vorträge, Fachveranstaltungen, Lehrfahrten, Wettbewerbe, Ortsverschönerung, Förderung der Jugendarbeit, Förderung der Orts- und Heimatpflege. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.