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1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“
Gemeinde Kiefersfelden
26.03.2025, 11:43

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2025 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung beschränkt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 396, Kaiserreich-Str. 15, und liegt am nordöstlichen Rand des Gewerbegebiets „Kaiser-Reich“ zwischen der Autobahn A93 und der Bahnlinie Kufstein-Rosenheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

 

               

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung können vom 27.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Kiefersfelden

www.kiefersfelden.de/rathaus/category/bauleitplanung/

oder dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern

www.bauleitplanung.bayern.de

eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Kiefersfelden, Rathausplatz 1, 83088 Kiefersfelden, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf der Änderung des Bebauungsplans abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:       

Die Verarbeitung  personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Kiefersfelden, 25.03.2025

Gemeinde Kiefersfelden

Hajo Gruber
1. Bürgermeister

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