Nach den in immer kürzeren Zeitabständen auftretenden Starkregen- und Überflutungsereignissen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld werden die Vorder- und Hinterlieger von öffentlichen Straßen eindringlich gebeten, die Geh- und Radwege, wenn diese nicht vorhanden sind die Gehbahnen (1m Straßenbreite), sowie die Straßenrinnen und Kanaleinlaufschächte regelmäßig von Unrat und Bewuchs zu reinigen, um im Starkregenfall den ungehinderten Wasserablauf zu gewährleisten. Soweit sich vor einem Grundstück ein Parkstreifen erstreckt, so ist dieser mit zu reinigen.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus den §5 i. V. m. §6 der Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinden Engelthal, Henfenfeld und Offenhausen.