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Reinhaltung der Gehwege und der Straßenränder von Gras, Unkraut und Schmutz
Markt Mühlhausen
29.01.2025, 08:50
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Nach den einschlägigen Bestimmungen des Marktes Mühlhausen – der Reinigungs- und Sicherungsverordnung – sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die an privaten Grundstücken angrenzenden öffentlichen Straßenflächen sauber zu halten.

 

Wie kürzlich festzustellen war, wächst vielerorts bereits aus abgelagertem Sand und Boden Gras und Unkraut. Durch die Niederschläge in diesem Jahr ist daher ein besonderes Augenmerk auf die Reinhaltungspflicht zu legen. Der Schmutz und der Bewuchs führen unter Beachtung ästhetischer Gründe vor allem auch dazu, dass ein ordnungsgemäßes Ablaufen des anfallenden Regenwassers erschwert wird, indem die Abwassereinläufe verstopfen.

 

Wir fordern Sie freundlich dazu auf, die öffentlichen Gehwege und Fahrbahnränder sauber und insbesondere auch von Gras- und Unkrautbewuchs frei zu halten. Dies gilt vor allem auch für die wasserführende Rinne an der Bordsteinkante. Selbstverständlich gilt diese Pflicht gerade für die öffentliche Straßenfläche entlang des Anwesens.

 

Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Verständnis und bedanken uns bereits heute für eine zeitnahe Umsetzung.


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