Die Hauseigentümer werden gebeten, Hausnummernschilder an ihren Häusern deutlich sichtbar anzubringen.
Es ist zu beachten, dass nach der Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung die Beschaffung der Hausnummernschilder durch die Gemeinde gegen Erstattung der Kosten durch den Eigentümer erfolgt.
Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers zugeteilt, wenn das Gebäude im Rohbau hergestellt ist. Wird ein Antrag nicht bis zur Bezugsfertigkeit des Bauwerks gestellt, so wird eine Hausnummer von Amtswegen zugeteilt.