Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hauzenberg
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 09.11.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Hauzenberg neu aufzustellen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt.
Der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes sowie alle eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 22.11.2023 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB seit dem 16.05.2024 für die Dauer von zwei Monaten, bis einschließlich 19.07.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Bis zum 19.07.2024 können seitens der Bürger Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich oder per Email geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen sind in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen / Bauleitplanung“ zur Einsichtnahme bereitgestellt.