Wir weisen auf die Satzung über die Anleinpflicht von Hunden der Gemeinde Gaukönigshofen hin. In dieser ist folgendes festgelegt:
Wer Hunde in öffentlichen Einrichtungen (gemeindlichen Friedhöfen, Spiel-, Sport- und Bolzplätzen sowie Kinderspielplätzen und Parkanlagen) innerhalb der geschlossenen Ortslage mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
Die Person, welche einen Hund führt, muss dabei jederzeit körperlich in der Lage sein das Tier zu beherrschen.
Im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Gaukönigshofen sind Hunde stets an einer reißfesten Leine von höchstens 3,00 m Länge mit schlupfsicherem Halsband zu führen.
Von öffentlichen Kinderspielplätzen sind Hunde fern zu halten, auch ein Mitführen an der Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet.
Der Halter oder die Begleitperson eines Hundes haben dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf den öffentlichen Einrichtungen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!