Wichtige Informationen zu den Kirchenverwaltungswahlen 2024
Gemeinsam mit dem Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung sind die vier gewählten Mitglieder der Kirchenverwaltung und einem Vertreter aus dem Pfarr-gemeinderat für die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften der jeweiligen Kirchenstiftung verantwortlich. Am 23. bzw. 24. November 2024 werden nun in allen bayerischen (Erz-)Diözesen die neuen Kirchenverwaltungsmitglieder gewählt. Die sechsjährige Amtszeit der neuen Kirchenverwaltungen beginnt am 1. Januar 2025.
Bitte um Kandidatenvorschläge:
Die Wahlausschüsse bitten nun um Kandidatenvorschläge für die bevorstehenden Wahlen. Grundsätzlich können alle Personen gewählt werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben, katholisch sind und auf dem Gebiet der jeweiligen Kirchenstiftung wohnen. Ihre Kandidatenvorschläge können Sie bis zum 27. Oktober 2024 an den Vorstand der Wahlausschüsse, an jedes Mitglied des jeweiligen Wahlausschusses oder in eine dafür vorgesehene Box in der jeweiligen Kirche einreichen; anschließend wird der Wahlvorschlag veröffentlicht.