Einschreiben ab 18 Uhr
Einschreiben ab 18 Uhr
§1 Zweck des Vereins 1. Der Verein soll den Zweck haben, die Geselligkeit zu pflegen und so zur Freizeitgestaltung der Mitglieder beizutragen. 2. Der Verein verfolgt diesen Zweck selbstlos. 3. Er ist politisch und konfessionell neutral.