Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft beschließt u.a. über die Art der Jagdnutzung und über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung. Mit den Einnahmen aus der Jagdrevier Verpachtung achtet sie in erster Linie auf einen ordentlichen Zustand der Feld- und Waldwege, damit vorrangig die Landwirte, aber auch die Spaziergänger diese nutzen können.