Die wichtigen verbandlichen Aufgaben ergeben sich aus § 2 der Satzung, der hier auszugsweise wiedergegeben werden: Förderung der Aus- und Fortbildung der Feuerwehren Austausch feuerwehrtechnischer Erfahrungen Betreuung und Förderung der Feuerwehrdienstleistenden Förderung des Wettbewerbswesens, Mitgründung des Oberbayerischen Feuerwehrleistungswettbewerbs Unterstützung der Zusammenarbeit mit den am Brand- und Katastrophenschutz beteiligten Stellen und Organisationen Mitwirkung bei der Unfallverhütung Unterstützung und Förderung sozialer Einrichtungen der Feuerwehren Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Feuerwehrgedankens Durchführung von Kreisfeuerwehrtagen