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Hettstadt / Fundbüro Hettstadt
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Fundbüro Hettstadt

Die Rathaus-Infos

Beschreibung

Wenn Sie eine verlorene Sache (über 10 Euro) finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro (im Bürgerbüro im Rathaus) melden, wenn die Sache nicht direkt dem/der Eigentümer/in zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen. Bei der Entgegennahme der Fundanzeige wird schriftlich festgehalten: Tag der Anzeige, Zeit und Ort des Fundes, Art der Fundsache, Name und Anschrift des/der Finders/Finderin, ob die Sache von dem/der Finder/in verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist, ob der/die Finder/in auf seine/ihre Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet. Der/Die Finder/in hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 %. Fundgegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der/die Verlierer/in nicht meldet, erwirbt der/die Finder/in regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der/die Finder/in auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann kann der Fundgegenstand gegen eine Spende für wohltätige Zwecke (z.B. Sozialfond der Gemeinde, Nachbarschaftshilfe etc.) an Dritte weitergegeben werden. Nachfolgende Fundsachen wurden in der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt. Erkennen Sie (doch noch) eine eigene Fundsache oder haben Sie Interesse an einer der nachfolgenden Dinge? Dann melden Sie sich bitte im Rathaus. >> HINWEIS: Fundsachen, bei denen die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, werden hier nicht aufgelistet. Fragen Sie bei kürzlichem Verlust eines Gegenstandes auf jeden Fall im Fundbüro nach! Fundsachen aus dem Jahr 2015: