Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, das GKU im Steinbühl muss im Interesse der öffentlichen Sicherheit in o.g. Straße Totholz entfernen. Hierzu habe ich mir eine Ausnahmegenehmigung zum § 39 des Bundesnaturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt und informiere Sie über den Rückschnitt am 22.04.2024. Fällungen von Bäumen sind nicht nötig. Für weitere Fragen stehe ich Ihn