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Kreuzau / Bürgerverein Boich e.V.
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Bürgerverein Boich e.V.

Vereine

Beschreibung

Vereinszweck 1. Der Bürgerverein Boich verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Bürgervereins ist die Förderung des allgemeinen Dorflebens, des Brauchtums, sowie die Verschönerung des Dorfes. 2. Der Bürgerverein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 3. Mittel des Bürgervereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Bürgervereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Die Mitglieder des Bürgervereins haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Bürgervereins keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.