Gemäß unseren Beitrags- und Gebührensatzungen können Wassermengen, die nachweislich zur Gartenbewässerung genutzt werden bei der Berechnung der Abwassergebühr unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden: Grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, d.h. erst eine darüber hinaus gehende Menge kann sich auf die Gebührenberechnung mindernd auswirken. Fü