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Sünching / Jagdgenossenschaft Sünching
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Jagdgenossenschaft Sünching

Vereine

Beschreibung

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine bestimmte, vom Landrecht abhängige Mindestfläche umfassen. Bejagbare Flächen sind im Jagdkataster verzeichnet.