Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel in erster Linie eine lebendige christliche Gemeinde in einer immer sakularer werdenden Zeit und Gesellschaft sein muss. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen. Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren.