Aufgrund der neuen Grundsteuerreform erhalten alle Bürger, die Besitzer eines Grundstückes sind, einen neuen Bescheid für die Grundsteuerarten A und B. Diese Bescheide sind ab dem 01.01.2025 gültig. Es kann jedoch vorkommen, dass einige Bürger aufgrund von fehlenden Datensätzen seitens des Finanzamtes oder fehlerhaften Grundlagen, die zur Klärung beim Finanzamt liegen, noch keine neuen Grundsteu