Wir weisen auf die Satzung über die Anleinpflicht von Hunden der Gemeinde Gaukönigshofen hin. In dieser ist folgendes festgelegt: Wer Hunde in öffentlichen Einrichtungen (gemeindlichen Friedhöfen, Spiel-, Sport- und Bolzplätzen sowie Kinderspielplätzen und Parkanlagen) innerhalb der geschlossenen Ortslage mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt